Ein (Gedanken-)Terrorist, seine Wünsche und Emotionen

Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Parlamentarischer Rat (1948-1949), Grundgesetz der BRD

 

[Ist der letzte Artikel dieser (Übergangs-)Verfassung nicht ein grandioses Finale; Logisches Ende und historisierender Sargnagel zugleich? Damit erspüre ich ein einladend geöffnetes Tor in die konstitutionelle Zukunft! Worauf warten wir noch, warum fordern wir keine derartige Offenheit für unsere Heimat? Hier bei uns wäre nämlich alles besser als der Status quo, besonders ein solch offenes, lernfähiges Provisorium wie dort. Dieser Zustand und die ihm innewohnende Diskrepanz erfüllen mich phasenweise mit Neid, Scham oder Ärger – manchmal sogar alles zeitgleich zusammen; D.Q.]

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